ADHS bei Erwachsenen in Straubing

ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) ist keine reine Kinderkrankheit. Viele Erwachsene leiden unter Konzentrationsproblemen, innerer Unruhe oder impulsivem Verhalten, ohne zu wissen, dass ADHS dahinterstecken kann. In unserer Praxis in Straubing bieten wir spezialisierte Diagnostik und Behandlung für Erwachsene mit ADHS, um die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.

Symptome von ADHS im Erwachsenenalter

  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsprobleme: Schwierigkeiten, sich über längere Zeit auf Aufgaben zu fokussieren.
  • Organisations- und Planungsdefizite: Neigung zum Aufschieben, Vergessen von Terminen, empfundene „Unordnung“ im Alltag.
  • Innere Unruhe: Auch ohne sichtbare Hyperaktivität können Betroffene ein ständiges Gefühl von Getriebenheit verspüren.
  • Impulsivität: Spontane Handlungen, emotionale Reaktionen oder rasche Entscheidungen.
  • Emotionale Dysregulation: Stimmungsschwankungen, erhöhte Reizbarkeit.
  • Einschränkungen in Beruf und Privatleben: Oft unterschätzt, aber für viele ein erheblicher Leidensdruck.

Diagnostik von ADHS in unserer Praxis

  • Ausführliche Anamnese
    Aktuelle Symptome, Entwicklungsgeschichte (z. B. Schulzeit, Berufslaufbahn), familiärer Hintergrund.
  • Standardisierte Testverfahren
    Fragebögen zur Eigen- und Fremdeinschätzung.
  • Differentialdiagnostik
    Ausschluss anderer psychischer oder körperlicher Erkrankungen.
  • Expertise für Erwachsene
    Viele Betroffene werden erst im Erwachsenenalter diagnostiziert. Unsere Praxis bietet hierfür einen spezialisierten Ansatz.

Behandlungsmöglichkeiten bei ADHS im Erwachsenenalter

Psychotherapie / Verhaltenstherapie

  • Psychoedukation: Verständnis der eigenen Störung, Erkennen von Muster.
  • Organisation & Zeitmanagement: Erlernen von Strategien, um Alltag und Beruf besser zu bewältigen.
  • Emotionsregulation: Methoden gegen Stress, Umgang mit Reizbarkeit.
  • Individuelle Begleitung: Je nach persönlicher Situation können Coaching-Elemente integriert werden.

Medikamentöse Therapie

Zusätzlich zu psychotherapeutischen Ansätzen und Coaching-Elementen kann eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, um die zentralen ADHS-Symptome – wie Unaufmerksamkeit, Impulsivität und ggf. Hyperaktivität – zu lindern. Die Entscheidung, ob und welches Medikament eingesetzt wird, trifft der behandelnde Facharzt nach sorgfältiger Diagnostik und Risiko-Nutzen-Abwägung.

Häufig genannte Wirkstoffe (Beispiele, keine Empfehlung im Einzelfall):

  • Methylphenidat (z. B. Ritalin®, Medikinet®, Concerta®):
    Eines der bekanntesten Stimulanzien. Fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtM). Wirkt, indem es die Konzentration verbessert und Impulsivität mindern kann.
    Varianten: Kurz-, mittel- und langwirksame Formulierungen mit unterschiedlichem Wirkspektrum.
  • Lisdexamfetamin (z. B. Elvanse®):
    Ein Stimulans, das im Körper in Dextroamphetamin umgewandelt wird. Ebenfalls BtM-pflichtig und wird oft bei Erwachsenen eingesetzt. Zugelassen für Erwachsene, wenn Methylphenidat nicht ausreichend wirksam war.
  • Atomoxetin (z. B. Strattera®):
    Ein Nicht-Stimulans, das über die Noradrenalin-Wiederaufnahme wirkt. Kommt häufig zum Einsatz, wenn Stimulanzien nicht vertragen werden oder kontraindiziert sind.
  • Guanfacin (z. B. Intuniv®):
    Ebenfalls ein Nicht-Stimulans. Wirkt über das noradrenerge System und kann innere Unruhe sowie Impulsivität reduzieren. Bei Erwachsenen teils Off-Label angewendet, insbesondere wenn Stimulanzien oder Atomoxetin nicht infrage kommen.
  • Dexamfetamin (z. B. Attentin®):
    Ein weiteres Stimulans, unterliegt dem BtMG. Kommt seltener zum Einsatz, oftmals bei Unverträglichkeiten gegenüber Methylphenidat oder Lisdexamfetamin.

Zusatzqualifikation Suchtmedizin & BtM-Verordnung
Als Fachärztin für Psychiatrie mit suchtmedizinischer Zusatzqualifikation darf Frau M. Mader das gesamte Spektrum an ADHS-Medikamenten verordnen, einschließlich der unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallenden Präparate (z. B. Methylphenidat, Lisdexamfetamin). Die Verschreibung erfolgt jedoch immer nach einer sorgfältigen Prüfung und unter regelmäßiger Kontrolle.

Allgemeine Hinweise zur medikamentösen ADHS-Therapie

  • Individuelle Entscheidung: Ob ein Wirkstoff passt, hängt von der Vorgeschichte, Begleiterkrankungen (z. B. Depression, Angststörungen), beruflichen/privaten Anforderungen und möglichen Nebenwirkungen ab.
  • Regelmäßige Kontrollen: Insbesondere bei Stimulanzien sind Verlaufskontrollen (Vitalparameter wie Blutdruck/Puls, psychischer Status) unerlässlich.
  • Leitlinienorientiert: Wir halten uns an wissenschaftliche Empfehlungen, damit Nutzen und Risiken sorgfältig abgewogen werden.
  • Off-Label vs. On-Label: Manche Wirkstoffe sind in Deutschland (noch) nicht explizit für ADHS zugelassen (Off-Label). Das kann die Verordnung und eine mögliche Kostenerstattung erschweren.

Kostenerstattung & Kassenleistung

  • Ärztlich-psychiatrische Leistungen: Diagnostik, Verschreibung von BtM-pflichtigen Stimulanzien und die Behandlung selbst laufen privat oder als Selbstzahlerleistung.
  • Private Krankenversicherung: Je nach Tarifvertrag können sowohl psychotherapeutische als auch ärztliche Leistungen erstattet werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Ergänzende Maßnahmen

  • Selbsthilfe / Achtsamkeit: Unterstützung durch Selbsthilfegruppen, Entspannungsverfahren (z. B. Autogenes Training).
  • Sport & Bewegung: Physische Aktivität kann innere Unruhe mindern.
  • Soziale Unterstützung: Einbezug von Angehörigen oder Freunden, wenn gewünscht.

Warum unsere Praxis für ADHS bei Erwachsenen in Straubing?

  • Spezialisierte Erfahrung: Fachliche Kompetenz in Psychiatrie und Psychotherapie, insbesondere im Erwachsenenbereich.
  • Ganzheitliches Konzept: Fundierte Diagnostik, Psychotherapie und medikamentöse Begleitung aus einer Hand.
  • Zusatzqualifikation Suchtmedizin: Ermöglicht umfassende, auch BtM-pflichtige Therapieformen.
  • Diskrete, vertrauensvolle Atmosphäre: Wir nehmen uns Zeit, um maßgeschneiderte Lösungen zu finden.

Termin vereinbaren: So geht’s

Interessiert an einer Abklärung oder Therapie bei ADHS? Rufen Sie uns an: Telefon: 09421 / 9610582

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen, sofern ein entsprechender Behandlungsbedarf besteht und ein freier Therapieplatz verfügbar ist.
Ärztliche Leistungen wie Diagnostik oder medikamentöse Behandlung (z. B. ADHS-Tests, BtM-Verordnung) sind nicht über die Kassenzulassung abgedeckt und müssen privat oder als Selbstzahler abgerechnet werden.

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